Das freiwillige Gemeindekirchgeld wird von all jenen Gemeindemitgliedern erbeten, die keine Kirchensteuer entrichten, die aber bereit und in der Lage sind, einen regelmäßigen Beitrag für die Arbeit ihrer Kirchengemeinde zu leisten.

Ausgenommen sind natürlich alle, die in schwierigen finanziellen Umständen leben, Sozialhilfe beziehen und unterstützungsbedürftig sind.

Ob das Gemeindekirchgeld entrichtet wird und wenn ja in welcher Höhe, entscheidet jedes Kirchenmitglied selbst. Als Richtwert gelten fünf Prozent der monatlichen Einnahmen als Jahresgabe.

Wenn jemand 800 Euro im Monat zur Verfügung hat, würde das einmal jährlich zu zahlende Kirchgeld 40 Euro betragen, als Einmalzahlung oder in monatlichen oder vierteljährlichen Raten.

Das Gemeindekirchgeld verbleibt in voller Höhe bei den Kirchengemeinden Niederschönhausen oder Nordend und kommt der Arbeit unserer Gemeinden zugute.

Das Gemeindekirchgeld können Sie in den Gemeindebüros einzahlen oder auf das Kirchgeldkonto der jeweiligen Gemeinde überweisen.

EvKirchengemeinde Niederschönhausen
IBAN: DE92 1005 0000 4955 1927 64
BIC: BELADEBEXXX

Ev. Kirchengemeinde Berlin-Nordend
IBAN: DE08 1005 0000 4955 1929 18
BIC BELADEBEXXX

Bitte unbedingt angeben:
Kirchgeld von … (Namen angeben)

Ev. Kirchengemeinde Niederschönhausen - Nordend
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